Schlüsselfertig – was bedeutet das?


Ein Vertrag mit einem Generalunternehmer (GU) für den Hausbau regelt sämtliche Leistungen, die der GU übernimmt, um das Bauprojekt bis zur Fertigstellung auszuführen. Es gibt einige wichtige Punkte, auf die Du achten solltest, um Missverständnisse, Verzögerungen oder Kostenfallen zu vermeiden:

Definition von „schlüsselfertig“

Der Begriff „schlüsselfertig“ ist rechtlich nicht eindeutig definiert. Kläre im Vertrag, welche Leistungen enthalten sind. Beispielsweise: Ist der Innenausbau (z. B. Bodenbeläge, Malerarbeiten, Küche) enthalten? Werden Außenanlagen wie Terrassen, Zufahrten und Gartengestaltung berücksichtigt?
Leistungsbeschreibung: Eine detaillierte Baubeschreibung, die sämtliche Gewerke und Materialien auflistet ist unerlässlich!

Festpreisvereinbarung

Achte darauf, dass der Vertrag einen Festpreis für die vereinbarten Leistungen enthält.

Kläre vorab, welche Zusatzkosten entstehen könnten, beispielsweise bei Baugrundrisiken oder Änderungen am Bauplan.

Zahlungsplan

Der Zahlungsplan sollte sich am Baufortschritt orientieren (z. B. nach Abschluss bestimmter Bauabschnitte). Eine übliche Staffelung beginnt mit einer Anzahlung und sieht weitere Raten nach Fertigstellung von Rohbau, Dach, Elektroinstallation etc. vor.

Baubeginn und Bauzeit

Vereinbare einen verbindlichen Baubeginn und ein Fertigstellungsdatum.

Kläre Vertragsstrafen, falls sich der Bau (erheblich) verzögert.

Qualitäts- und Materialvorgaben

Definiere genau, welche Materialien und Standards verwendet werden sollen (z. B. Markenprodukte). Lasse Dir Referenzobjekte zeigen, um Dich von der Qualität zu überzeugen.

Gewährleistung und Haftung

Laut Gesetz hat der Generalunternehmer eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren für Baumängel. Kläre, wie mit Mängeln umgegangen wird. Bestehe auf einem Bürgschaftsnachweis, damit der GU für Mängelbeseitigung finanziell abgesichert ist.

Versicherung

Der GU sollte eine Bauherrenhaftpflicht und eine Bauwesenversicherung abschließen, um Schäden während der Bauphase abzudecken.

Nachträge und Änderungswünsche

Kläre, wie Nachträge oder Änderungswünsche behandelt und berechnet werden.

Vereinbare, dass diese nur mit Deiner Zustimmung erfolgen dürfen.

Abnahme

Halte fest, dass eine Abnahme nach Fertigstellung durch Dich erfolgt. Mängel sollten schriftlich dokumentiert und eine Frist zur Behebung vereinbart werden.

Referenzen und Reputation

Prüfe die Bonität und Erfahrung des Generalunternehmers. Sprich mit früheren Kunden oder besuche Referenzobjekte. Wenn Du unsicher bist, empfiehlt es sich, den Vertrag vor Unterschrift von einem unabhängigen Bausachverständigen oder einem Anwalt für Baurecht prüfen zu lassen. Dies hilft, kostspielige Probleme während der Bauphase zu vermeiden.

Wir sind Adela und Christian Schlehuber und laden euch ein von unseren Erfahrungen beim Fertighausbau zu profitieren